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BGH Urteil v. - VIII ZR 109/14

Gesetze: § 13 BGB, § 14 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 10 Abs 6 WoEigG

Erdgaslieferungsvertrag mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft und bereicherungsrechtliche Rückforderung von Entgeltzahlungen aufgrund einer unwirksamen Preiserhöhungsklausel

Tatbestand

Die Klägerin, ein Energieversorgungsunternehmen, versorgte die Beklagte, eine aus den Eigentümern von 24 privat genutzten Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft, auf der Grundlage eines am 27./30. Juni 1995 mit der Rechtsvorgängerin der Muttergesellschaft der Klägerin geschlossenen, durch eine Zusatzvereinbarung vom 8./9. November 2000 geänderten Sondervertrags leitungsgebunden mit Erdgas. Bei Abschluss des Vertrages und der Zusatzvereinbarung war die Beklagte durch eine gewerbliche Hausverwaltungsgesellschaft vertreten.

Fundstelle(n):
NAAAE-90460

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