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BGH Beschluss v. - VI ZB 50/14

Gesetze: § 110 Abs 1a SGB 7, § 51 Abs 1 Nr 3 SGG, § 1 Abs 2 Nr 1 SchwarzArbG, §§ 1ff SchwarzArbG, § 13 GVG

Rechtsweg für eine Regressklage des Unfallversicherungsträgers gegen einen Arbeitgeber im Falle der Schwarzarbeit

Leitsatz

Für die gerichtliche Geltendmachung des einem Unfallversicherungsträger gegen einen Unternehmer im Falle der Schwarzarbeit zustehenden Regressanspruchs nach § 110 Abs. 1a SGB VII ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet.

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 10 Nr. 21
NJW 2015 S. 3718 Nr. 51
wistra 2015 S. 325 Nr. 8
VAAAE-90466

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