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BFH Beschluss v. - I B 103/13

Gesetze: AStG § 1 Abs. 1, AStG § 1 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, OECD-MA Art. 9 Abs. 1, DBA Russland Art. 9

Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-Russland gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG; keine Korrektur der Teilwertabschreibung bei unbesichert begebenen Darlehen

Leitsatz

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender Klärungsbedürftigkeit als unbegründet, da die im getroffenen Aussagen für den Streitfall gleichermaßen beachtlich waren. Dass es dort um das DBA-USA 1989 ging, hier aber um das DBA-Russland 1996 tat nichts zur Sache, weil die insoweit einschlägigen Vorschriften des Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 und Art. 9 DBA-Russland 1996 in beiden Abkommen inhaltsgleich lauten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1009 Nr. 7
VAAAE-90680

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