Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung verpflichtet ist, der Klägerin eine Altersrente nach der Versorgungsordnung der K AG in der Fassung vom 1. Januar 1976 (im Folgenden VO 1976) zu gewähren.