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BGH Beschluss v. - IX ZR 134/13

Gesetze: § 17 Abs 2 InsO, § 133 Abs 1 InsO, Art 103 Abs 1 GG

Insolvenzanfechtungsprozess wegen der ratenweisen Zahlung von Gewerbesteuerforderungen: Notwendige Erstellung einer Liquiditätsbilanz durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen nach Darlegungen des klagenden Insolvenzverwalters zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit

Leitsatz

Stützt sich der Insolvenzverwalter im Insolvenzanfechtungsprozess zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf ein oder mehrere Beweisanzeichen und auf die im Falle einer Zahlungseinstellung bestehende gesetzliche Vermutung, ist im Rahmen des Prozessrechts auf Antrag des Anfechtungsgegners zur Entkräftung der Beweisanzeichen und zur Widerlegung der Vermutung durch einen Sachverständigen eine Liquiditätsbilanz erstellen zu lassen.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1281 Nr. 22
BB 2015 S. 1428 Nr. 24
DB 2015 S. 1218 Nr. 21
DB 2015 S. 6 Nr. 21
DStR 2015 S. 13 Nr. 25
NJW 2015 S. 1823 Nr. 25
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2015 S. 1606
StBW 2015 S. 434 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2015 S. 847
WM 2015 S. 1025 Nr. 21
ZIP 2015 S. 1077 Nr. 22
ZIP 2015 S. 41 Nr. 21
JAAAE-90700

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