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BAG Urteil v. - 5 AZR 481/13

Gesetze: § 37 TVöD, § 70 BAT, § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 87 BetrVG

Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungskompetenz der Betriebsparteien

Leitsatz

1. Eine Vergütungsabrede, mit der eine Vergütung "nach" einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT oder "in Anlehnung" an eine solche vereinbart wurde, ist durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst lückenhaft geworden.

2. Die nachträgliche Regelungslücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zum Zeitpunkt der Tarifsukzession zu schließen. Das danach ermittelte Entgelt mindert sich allein wegen der späteren Verlängerung der Regelarbeitszeit im öffentlichen Dienst nicht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:250215.U.5AZR481.13.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1396 Nr. 23
DB 2015 S. 1533 Nr. 26
DAAAE-90942

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