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BAG Urteil v. - 3 AZR 739/13

Gesetze: § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 57 AktG, § 291 AktG, § 294 AktG, § 302 AktG, § 303 AktG, § 308 Abs 1 AktG, § 30 Abs 1 GmbHG

Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

Leitsatz

1. Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse der Betriebsrentner am Werterhalt laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dies rechtfertigt einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens, wenn sich die durch den Beherrschungsvertrag für die Versorgungsempfänger begründete Gefahrenlage verwirklicht hat.

2. Im Prozess hat der Versorgungsempfänger zunächst darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein Beherrschungsvertrag besteht. Darüber hinaus muss er lediglich die bloße Behauptung erheben, die dem Beherrschungsvertrag eigene Gefahrenlage habe sich verwirklicht. Einer beispielhaften Darlegung von im Konzerninteresse erfolgten Weisungen bedarf es nicht.

3. Der Arbeitgeber hat dann im Einzelnen substantiiert und unter Benennung der Beweismittel nachvollziehbar darzulegen, dass sich die im Beherrschungsvertrag angelegte Gefahrenlage nicht verwirklicht oder seine wirtschaftliche Lage nicht in einem für die Betriebsrentenanpassung maßgeblichen Umfang verschlechtert hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:100315.U.3AZR739.13.0

Fundstelle(n):
AG 2015 S. 539 Nr. 15
BB 2015 S. 1396 Nr. 23
DB 2015 S. 1843 Nr. 32
DB 2015 S. 7 Nr. 22
DStR 2015 S. 1576 Nr. 28
GmbHR 2015 S. 696 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2015 S. 2050
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2015 S. 808
ZIP 2015 S. 1137 Nr. 23
RAAAE-90946

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