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BGH Beschluss v. - IX ZB 93/12

Gesetze: § 20 Abs 2 InsO, § 305 Abs 3 S 2 InsO, Art 101 Abs 1 S 2 GG

Verbraucherinsolvenzverfahren: Entscheidung des Einzelrichters über Beschwerde und Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Belehrung über die Durchführung eines Schuldenbereinigungsverfahrens

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Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 12 Nr. 26
EAAAE-90959

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