Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Grundstückseigentümers: Pflicht des durch Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherten Gläubigers zur Bewilligung einer Löschung seines Sicherungsrechts
Leitsatz
Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger, dessen Recht bei einer Verwertung des Grundstücks wegen dessen wertausschöpfender Belastung durch im Rang vorgehende Rechte keinen Anteil am Erlös erwarten lässt, ist nicht verpflichtet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers zugunsten der vom Insolvenzverwalter beabsichtigten freihändigen lastenfreien Veräußerung des Grundstücks die Löschung seines Sicherungsrechts zu bewilligen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2015 S. 1280 Nr. 22 DB 2015 S. 6 Nr. 22 DStR 2015 S. 2244 Nr. 40 NJW 2015 S. 8 Nr. 23 NJW-RR 2015 S. 850 Nr. 14 WM 2015 S. 1067 Nr. 22 ZIP 2015 S. 1131 Nr. 23 ZIP 2015 S. 43 Nr. 22 UAAAE-90971