Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Zahlungsverzug - Vertreten der Nichtzahlung der Beiträge - Beendigung - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers auf drohenden Verlust des Versicherungsschutzes
Leitsatz
1. Ein Versicherungsberechtigter kommt mit der Beitragszahlung für die Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung nur dann in Verzug, wenn er die Nichtzahlung der Beiträge zu vertreten hat.
2. Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag eines Selbstständigen in der Arbeitslosenversicherung endet bei länger als dreimonatigem Verzug mit der Beitragszahlung, ohne dass es zuvor eines gesonderten Hinweises auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bedarf (Anschluss an = SozR 4-4300 § 28a Nr 3).