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BFH Beschluss v. - I B 91/14

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 118 Abs. 2, AO § 162

Keine Revisionszulassung wegen Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen

Tatbestand

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, betrieb in den Streitjahren (2005 bis 2007) ein .unternehmen. Aufgrund nicht erklärter Betriebseinnahmen erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt —FA—) für die Streitjahre Schätzungsbescheide. Die Klage blieb erfolglos; die Revision wurde von der Vorinstanz nicht zugelassen (Finanzgericht München, Urteil vom 28. Juli 2014 7 K 1127/13).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1004 Nr. 7
KAAAE-91044

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