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BFH Beschluss v. - V B 63/14

Gesetze: FGO § 81, FGO § 108, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, AO § 204

Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; keine Wiederholung der Zeugenvernehmung nach Wechsel der Richterbank

Tatbestand

I. Das Finanzgericht (FG) hat bei einem Nachtclubbesitzer, dessen Erben Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind, eine Umsatzzuschätzung vorgenommen, weil es davon ausging, nicht nur Getränke- und Vermietungsumsätze, sondern die gesamten Umsätze aus der Tätigkeit der Prostituierten seien dem Inhaber zuzurechnen. Die Zuschätzung verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, obschon bei vier vorangegangenen Außenprüfungen die steuerliche Behandlung als Zimmervermietung nicht beanstandet wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1001 Nr. 7
YAAAE-91048

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