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BFH Beschluss v. - VI B 143/14

Gesetze: EStG § 33b Abs. 6, EStG § 33b Abs. 7, EStDV § 65 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Gewährung des Pflegepauschbetrags nur bei Nachweis der Hilflosigkeit

Tatbestand

1. Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat den geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotenen Weise dargelegt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 975 Nr. 7
EStB 2015 S. 243 Nr. 7
IAAAE-91049

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