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BFH Beschluss v. - VI B 15/15

Gesetze: FGO § 90, FGO § 94a, FGO § 119 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 4, FGO § 116 Abs. 6, GG Art. 103 Abs. 1

Konkludenter Antrag auf mündliche Verhandlung durch Erhebung eines Zeugenbeweises; Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Tatbestand

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wendet sich mit seiner Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2014 5 K 47/14. Das FG hat in dem Verfahren die Klage, mit der der Kläger den anteiligen Abzug von weiteren Steuerberaterkosten in Höhe von 188 € als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit begehrte, ohne mündliche Verhandlung abgewiesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1004 Nr. 7
FAAAE-91050

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