Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VI B 87/14

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 119, AO § 218 Abs. 2, EStG § 74 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit eines Abrechnungsbescheids; Rückforderung von Kindergeld kein Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO sondern ein Rückforderungsbescheid nach § 37 Abs. 2 AO

Tatbestand

1. Der Senat kann offenlassen, ob die Beschwerdebegründung den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht, denn die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet. Entgegen der von der Beklagten und Beschwerdeführerin (Familienkasse) vertretenen Ansicht kommt der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 954 Nr. 7
PAAAE-91051

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank