Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung führt zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung
Leitsatz
Finanziert ein Steuerpflichtiger den Neubau eines Doppelhauses, das langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt werden sollte, mit Hilfe eines durch eine Lebensversicherung besicherten Darlehens und veräußert er später eine Hälfte des Doppelhauses, führt dies zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung, soweit der Steuerpflichtige den auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der veräußerten Hälfte entfallenden Teil der Darlehenssumme nicht unter Einsatz des Veräußerungserlöses tilgt.