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BFH Urteil v. - VIII R 31/12

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe d, KStG § 32a, KStG § 8b Abs. 1

Fehlende tatsächliche Durchführung einer Darlehensvereinbarung als nachträglich bekannt gewordene Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb durch den alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH (hier: Nichtanerkennung der Darlehensvereinbarung mangels Fremdüblichkeit); Folgeänderungen nach § 32a KStG

Leitsatz

1. Der auf der Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung --vGA-- (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) beruhende Körperschaftsteuerbescheid einerseits und der Einkommensteuerbescheid andererseits, der auf der Ebene des Anteilseigners für die vGA Kapitaleinkünfte i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG bzw. § 8b Abs. 1 KStG in die Steuerfestsetzung einbezieht, stehen nicht im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid gemäß § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Vielmehr ist darüber in dem jeweiligen Besteuerungsverfahren selbständig zu entscheiden. Dies gilt auch nach Schaffung der Korrespondenzregelungen in § 32a, § 8b Abs. 1 Sätze 2 bis 4 KStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d Sätze 2 und 3 EStG, jeweils i.d.F. des JStG 2007.
2. Eine vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG kann vorliegen, wenn eine GmbH die Zahlung des Kaufpreises für ein von ihrem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer erworbenes Grundstück übernimmt und nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs die behauptete Darlehensvereinbarung zwischen der GmbH und dem Alleingesellschaftergeschäftsführer deshalb nicht als fremdüblich anzuerkennen ist, weil die Vertragsparteien weder im Jahr des Grundstückskaufs noch in den Folgejahren den Vertrag vereinbarungsgemäß - hinsichtlich vereinbarter Zinsen sowie hinsichtlich der Tilgung - durchgeführt und das Darlehen auch nicht abgesichert haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2015 S. 215 Nr. 8
GmbHR 2015 S. 772 Nr. 14
NAAAE-91056

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