Kapitalverkehr im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen – Regelung eines Mitgliedstaats, die eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen aus Beteiligungen an ausländischen Investmentfonds vorsieht – Schwarze Fonds
Leitsatz
Art. 64 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die eine pauschale Besteuerung der Erträge von Anteilsinhabern eines ausländischen Investmentfonds vorsieht, wenn dieser Fonds bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen nicht genügt, eine Maßnahme darstellt, die den Kapitalverkehr im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne dieses Artikels betrifft.