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FG Münster Urteil v. - 13 K 3335/12 E EFG 2015 S. 1177 Nr. 14

Gesetze: EStG § 9 Abs 5 Satz 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1a

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Kosten für eine energetische Sanierung

Leitsatz

Kosten für die energetische Sanierung der Putzfassade eines Vermietungsobjekts sind unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG keine sofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern anschaffungsnahe Herstellungskosten. Der Umstand, dass die Aufwendungen durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang nach der EnEV 2009 entstanden sind, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1177 Nr. 14
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 7
StBW 2015 S. 566 Nr. 15
CAAAE-91200

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