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BGH Urteil v. - VI ZR 206/14

Gesetze: § 254 Abs 1 BGB, § 276 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO

Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer Fußgängergruppe in einem Skiort: Schadenstragung durch den Verletzten unter dem Aspekt des überwiegenden Mitverschuldens; Grundsätze für die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile

Leitsatz

1. Eine vollständige Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens ist nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen.

2. Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung haben bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile außer Betracht zu bleiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1346 Nr. 23
NJW 2015 S. 8 Nr. 25
NJW-RR 2015 S. 1056 Nr. 17
KAAAE-91420

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