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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 128/13

Gesetze: SGG § 87 Abs. 1; SGB X § 12

Im Streit ist der Sache nach, ob der Beigeladene zu 1) (nachfolgend nur noch: "der Beigeladene") in seiner Beschäftigung bei der Beigeladenen zu 2) (nachfolgend nur noch: "die Beigeladene") in der Zeit vom 1. Oktober 2007 bis zum 30. April 2010 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlag.

Fundstelle(n):
BAAAE-91517

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