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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 9 KR 504/14 B ER

Gesetze: SGB V § 44; SGB V § 46

Leitsatz

Leitsatz:

Wenn ein Arzt einer stationären Einrichtung einem Versicherten bei der Entlassung aus stationärer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung Arbeitsunfähigkeit ohne genaue Angabe des Endzeitpunkts bescheinigt und diese Bescheinigung der Krankenkasse übersendet, ist davon auszugehen, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit jedenfalls den Zeitraum zwischen der Entlassung und dem Eingang bei der Krankenkasse umfassen soll.

Fundstelle(n):
VAAAE-91519

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