Hemmung der Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung des Kindergeldberechtigten
Leitsatz
1. Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der Familienkasse der Arbeitsverwaltung mitzuteilen, dass er im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und deshalb Kindergeld von der Familienkasse seines Arbeitgebers erhält, begeht er durch den zweifachen Bezug von Kindergeld eine Steuerhinterziehung und die Festsetzungsfrist verlängert sich auf zehn Jahre. 2. Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nach § 171 Abs. 7 AO bis zum Eintritt der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung gehemmt. Letztere beginnt erst mit der letztmals zu Unrecht erfolgten Auszahlung von Kindergeld. Aus dem das Kindergeldrecht beherrschenden Monatsprinzip ist nicht herzuleiten, dass mit jeder Auszahlung für den jeweiligen Monat auch die Verfolgungsverjährung begänne.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 948 Nr. 7 HFR 2015 S. 714 Nr. 8 NAAAE-91552