Verbindliche Bestellung nicht Voraussetzung für den Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen; begrenzte Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bei der Prüfung der Investitionsabsicht
Leitsatz
1. Im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) setzt der Nachweis der Investitionsabsicht auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben nicht zwingend eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts noch im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags voraus (Anschuss an das , BStBl 2013 II S. 719). 2. Bei der Prüfung der Investitionsabsicht ist auch eine begrenzte Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zulässig. Der Nachweis der Investitionsabsicht kann als geführt angesehen werden, wenn in dem Jahr, für das der Investitionsabzug vorgenommen wird, bereits konkrete Verhandlungen über den Erwerb der wesentlichen Betriebsgrundlagen geführt werden, die dann nach dem Ende dieses Wirtschaftsjahres tatsächlich in die verbindliche Investitionsentscheidung münden. 3. Allein die Gründung einer Gesellschaft zum Zweck der Investition in eine Biogasanlage reicht für die Eröffnung des Betriebs einer solchen Anlage nicht aus.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 971 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2015 S. 599 HAAAE-91554