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BAG Urteil v. - 9 AZR 860/13

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 Abs 2 KJPsychTh-APrV, § 2 KSchG, § 8 TzBfG, § 894 ZPO

Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Umfang der Arbeitszeit der Klägerin, die Verpflichtung der Beklagten, eine der Klägerin erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, und die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:200115.U.9AZR860.13.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1523 Nr. 25
DB 2015 S. 1726 Nr. 30
DStR 2015 S. 12 Nr. 29
NJW 2015 S. 2829 Nr. 38
OAAAE-91783

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