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BGH Urteil v. - II ZR 268/88

Leitsatz

Leitsatz:

»1. Wird dem Kommanditisten einer GmbH & Co. KG deren Vermögen in einem Umfange ausgezahlt, daß dadurch mittelbar das Vermögen der Komplementär-GmbH unter den Nennwert des Stammkapitals herabsinkt, so liegt darin auch dann ein Verstoß gegen § 30 GmbHG, wenn der Kommanditist nicht zugleich der GmbH angehört (Ergänzung zu BGHZ 60, 324).

2. § 30 GmbHG ist kein Schutzgesetz zugunsten der Gläubiger der GmbH.«

Fundstelle(n):
MAAAE-91788

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