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BGH Urteil v. - I ZR 67/11

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 1 UWG 2004, § 1 aF UWG, § 3 UWG vom , § 13 Abs 6 UWG vom , § 25 Abs 1 BauO NW

Wettbewerbsverstoß im Altfall: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Mitbewerbers wegen der Lieferung von Baumaterial entgegen den Vorgaben zur bauaufsichtlichen Zulassung in der Ausschreibung des Auftraggebers - Holzkammerprofilplatten

Leitsatz

Hohlkammerprofilplatten

Ein Schadensersatzanspruch nach §§ 1, 3, 13 Abs. 6 UWG aF setzte auch dann ein Handeln zu Wettbewerbszwecken voraus, wenn die Pflichtverletzung in der Lieferung eines Bauprodukts bestand, das der dafür bestehenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht entsprach.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DB 2015 S. 6 Nr. 23
NJW 2015 S. 2192 Nr. 30
DAAAE-91791

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