Schenkungsteuerhinterziehung: Behandlung einer in einer Schenkungsteuerklärung enthaltenen Falschangabe über Vorschenkungen
Leitsatz
1. Die in einer Schenkungsteuererklärung enthaltene unzutreffende Angabe, vom Schenker keine Vorschenkungen erhalten zu haben, stellt sowohl für die Besteuerung der Schenkung, auf die sich die Erklärung bezieht, als auch für diejenige der Vorschenkungen eine unrichtige Angabe über steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO dar.
2. Eine hierdurch im Hinblick auf eine Vorschenkung begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) ist gegenüber einer zuvor durch Unterlassen für diese Schenkung begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) mitbestrafte Nachtat, deren Straflosigkeit entfällt, wenn die Vortat nicht mehr verfolgbar ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2015 S. 227 Nr. 8 BFH/NV 2015 S. 1231 Nr. 8 DStR 2015 S. 1867 Nr. 33 DStRE 2015 S. 1085 Nr. 17 HFR 2015 S. 700 Nr. 7 KÖSDI 2015 S. 19472 Nr. 9 NJW 2015 S. 2354 Nr. 32 NJW 2015 S. 8 Nr. 30 PStR 2015 S. 189 Nr. 8 UVR 2016 S. 75 Nr. 3 wistra 2015 S. 320 Nr. 8 RAAAE-91795