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BGH Urteil v. - VIII ZR 193/14

Gesetze: § 7 Abs 1 S 3 HeizkostenV, § 315 BGB, § 556 BGB, § 556a BGB, § 5 Abs 3 EnEG, Art 20 GG

Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der Heizkostenverordnung zur Ermittlung des Wärmeverbrauchs in Rohrwärmefällen mit dem verfassungsrechtlichen Verbot der dynamischen Verweisung auf Regelwerke nicht demokratisch legitimierter Normgeber

Leitsatz

§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV, wonach der Wärmeverbrauch der Nutzer in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der dynamischen Verweisung auf Regelwerke nicht demokratisch legitimierter Normgeber.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 6 Nr. 24
NJW-RR 2015 S. 778 Nr. 13
FAAAE-91815

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