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BGH Urteil v. - VIII ZR 194/14

Gesetze: § 7 Abs 1 S 3 HeizkostenV, § 315 BGB, § 556 BGB, § 556a BGB, § 5 Abs 3 EnEG, Art 20 GG

Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der Heizkostenverordnung zur Ermittlung des Wärmeverbrauchs in Rohrwärmefällen mit dem verfassungsrechtlichen Verbot der dynamischen Verweisung auf Regelwerke nicht demokratisch legitimierter Normgeber

Tatbestand

Der Beklagte ist seit 1987 Mieter einer Wohnung der Klägerin in N.     , die mit einer Einrohrheizung ausgestattet ist, bei der die Versorgungsleitungen in den Wohnungen ungedämmt sind.

Fundstelle(n):
PAAAE-91816

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