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BGH Beschluss v. - IV ZB 30/14

Gesetze: § 1371 Abs 1 BGB, Art 15 BGBEG, Art 25 BGBEG

Pauschaler Zugewinnausgleich im Todesfall bei Zusammentreffen von deutschem Güterrecht und griechischem Erbstatut

Leitsatz

Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Artt. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DNotZ 2015 S. 624 Nr. 8
ErbStB 2015 S. 324 Nr. 11
NJW 2015 S. 2185 Nr. 30
TAAAE-91819

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