Bewertungsrechtliches Schachtelprivileg für die Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft an einer französischen Investmentgesellschaft
Leitsatz
1. Die Gewährung des bewertungsrechtlichen Schachtelprivilegs nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa Satz 2 DBA-Frankreich 1959/1989 für die Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft an einer französischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer société d?investissement à capital variable (SICAV) setzt voraus, dass es sich bei einer SICAV nach deutschem Recht um eine Kapitalgesellschaft handelt, die in Frankreich nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a DBA-Frankreich 1959/1989 aufgrund ansässigkeitsbegründender Merkmale prinzipiell steuerpflichtig ist. 2. Bei dem bewertungsrechtlichen Schachtelprivileg des Art. 20 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa Satz 2 DBA-Frankreich 1959/1989 handelt es sich - nicht anders als bei dem die Schachteldividenden betreffenden Satz 1 dieser Regelung - unbeschadet des Verweises auf Buchst. a dieser Vorschrift nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung, die ihre tatbestandlichen Voraussetzungen eigenständig anordnet.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1079 Nr. 8 GmbHR 2015 S. 891 Nr. 16 SAAAE-91961