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BGH Beschluss v. - V ZB 158/14

Gesetze: Art 22 Nr 1 EGV 44/2001, Art 24 Nr 1 EUV 1215/2012, § 464 Abs 2 BGB, § 465 BGB, § 1094 BGB

Internationale Zuständigkeit für dingliche Klagen: Behandlung eines Streits über die Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück in Deutschland durch in Italien lebende Parteien

Leitsatz

Dingliche Klage im Sinne von Art. 22 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 (= Art. 24 Nr. 1 VO (EU) Nr. 1215/2012) ist nicht nur ein Streit über die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts als eine der Voraussetzungen für das Entstehen des Erwerbsanspruchs, sondern auch ein Streit darüber, welche Regelungen in dem Kaufvertrag mit dem Dritten nach § 464 Abs. 2, § 465 BGB oder vergleichbaren Vorschriften anderer Rechtsordnungen Inhalt des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten geworden sind.

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 2734 Nr. 37
RIW 2015 S. 753 Nr. 11
WM 2015 S. 1774 Nr. 37
ZIP 2015 S. 1558 Nr. 32
SAAAE-92356

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