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BGH Urteil v. - EnZR 11/14

Gesetze: § 46 Abs 2 S 4 EnWG vom , § 242 BGB

Neuvergabe eines Gaskonzessionsvertrages: Reichweite des Auskunftsanspruchs einer Gemeinde gegen bisherigen Nutzungsberechtigten zur Ermittlung des Ertragswertes - Gasnetz Springe

Leitsatz

Gasnetz Springe

Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem bisherigen Nutzungsberechtigten nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst auch Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAE-92360

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