Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung und Folgen der Umstellung einer Abschlagszahlungsklage in der Berufungsinstanz auf eine höhere Schlussrechnungsklage
Leitsatz
Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2015 S. 2812 Nr. 38 WM 2015 S. 1871 Nr. 39 VAAAE-92381