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BGH Urteil v. - VII ZR 145/12

Gesetze: § 264 Nr 2 ZPO, § 264 Nr 3 ZPO, § 524 Abs 2 S 2 ZPO

Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung und Folgen der Umstellung einer Abschlagszahlungsklage in der Berufungsinstanz auf eine höhere Schlussrechnungsklage

Leitsatz

Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 2812 Nr. 38
WM 2015 S. 1871 Nr. 39
VAAAE-92381

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