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BFH Beschluss v. - VI R 65/13

Gesetze: AO § 356, AO § 357 Abs. 1

Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

Leitsatz

Es reicht aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt (Anschluss an ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2015 S. 197 Nr. 7
BFH/NV 2015 S. 1074 Nr. 8
WAAAE-92534

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