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BGH Urteil v. - V ZR 128/14

Gesetze: § 183 S 1 BGB, § 51 ZPO

Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

Leitsatz

Eine Prozessführungsermächtigung kann mit materiell-rechtlicher Wirkung auch während des Rechtsstreits widerrufen werden, solange zur Durchsetzung des Rechts noch Prozesshandlungen des Prozessstandschafters geboten sind. Erfolgt der Widerruf nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten, bleibt er verfahrensrechtlich allerdings ohne Auswirkungen auf die Prozessführungsbefugnis des Klägers, sofern nicht der Beklagte einer Abweisung der Klage als unzulässig zustimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 2425 Nr. 33
NJW 2015 S. 8 Nr. 27
WM 2015 S. 1810 Nr. 38
ZIP 2015 S. 1312 Nr. 27
TAAAE-93170

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