Aktiengesellschaft: Kompetenz zum Abschluss eines entgeltlichen Beratungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied; Entlastung des pflichtwidrig handelnden Vorstandsmitglieds aufgrund eines Rechtsirrtums nach einer Rechtsprüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei
Leitsatz
1. Der Abschluss des die Vergütung eines Vorstandsmitglieds betreffenden Vertrags fällt auch dann in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats, wenn er von der Gesellschaft nicht mit dem Vorstandsmitglied selbst, sondern einem Dritten abgeschlossen wird und mit dem Dritten eine Vergütung für die Vorstandstätigkeit vereinbart wird. Das gilt auch, wenn ein Vorstandsmitglied nur vorübergehend tätig werden soll.
2. Eine Entlastung aufgrund eines Rechtsirrtums verlangt nicht, dass ein Prüfauftrag ausdrücklich für eine bestimmte Rechtsfrage erteilt wird, sondern nur, dass die Prüfung aus der Sicht des nicht fachkundigen Organs die zweifelhafte Frage umfasst.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AG 2015 S. 535 Nr. 15 BB 2015 S. 1537 Nr. 26 BB 2015 S. 1743 Nr. 30 BB 2015 S. 2367 Nr. 39 DB 2015 S. 1459 Nr. 25 DB 2015 S. 8 Nr. 25 DStR 2015 S. 1635 Nr. 29 NJW 2015 S. 6 Nr. 27 NJW-RR 2015 S. 988 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2015 S. 2128 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2015 S. 767 WM 2015 S. 1197 Nr. 25 ZIP 2015 S. 1220 Nr. 25 WAAAE-93182