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BGH Urteil v. - VI ZR 119/14

Gesetze: § 264a Abs 1 Nr 1 StGB, § 823 Abs 2 BGB

Haftung bei unrichtigen Angaben im Prospekt einer Fondsbeteiligung: Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs; Stornohaftungsänderung durch Nachtragsvereinbarung

Tatbestand

Der Kläger nimmt, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, die Beklagten zu 3 und 4 auf Schadensersatz im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der V. C. GmbH & Co. KG (nachfolgend: V. KG) in Anspruch.

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Fundstelle(n):
JAAAE-93195

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