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BSG Urteil v. - B 4 AS 27/14 R

Gesetze: § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 1684 Abs 1 BGB, § 1353 Abs 1 S 2 BGB, Art 6 Abs 2 S 1 GG

Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit einem getrennt lebenden Kind - kein Getrenntleben der Ehegatten iS des Familienrechts - Rechtfertigung der Begründung und Aufrechterhaltung getrennter Wohnsitze

Leitsatz

Auch Eheleute, die familienrechtlich nicht getrennt leben, können bei getrennten Wohnsitzen zur Ausübung des Umgangsrechts mit ihrem Kind Mehrbedarfshärteleistungen beanspruchen, wenn die Begründung und Aufrechterhaltung zweier Wohnsitze im Einzelfall gerechtfertigt ist und damit auch Einsparmöglichkeiten der Unabweisbarkeit des Bedarfs nicht entgegenstehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:110215UB4AS2714R0

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 10 Nr. 32
QAAAE-93226

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