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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 237/13

Der Kläger wendet sich gegen die Verrechnung seiner Rentennachzahlung in Höhe von 48.642,34 EUR mit Erstattungsansprüchen des Beigeladenen in Höhe von 18.685,05 EUR.

Fundstelle(n):
MAAAE-93304

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