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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 AL 233/14

Die Beteiligten streiten über die Zahlung eines Honorars aus einem Vertrag zur Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (ursprünglich § 37a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung; ab 01.01.2004 § 37 SGB III, ab 01.01.2009 § 45 Abs. 3 SGB III).

Fundstelle(n):
FAAAE-93315

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