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SenFin Berlin - S 2198 b - 1/2014 - 1

Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen an Baudenkmalen und Kulturgütern

I. Allgemeines

1. Steuerliche Begünstigungstatbestände

1.1 Abzug von Denkmalaufwendungen bei vermieteten, eigengewerblich oder -beruflich genutzten Baudenkmalen

1.1.1


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Gesetzliche Vorschrift
Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich
Art der Begünstigung
§ 7i Abs. 1
Satz 1 EStG
Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach dem begonnen wurden
Erhöhte Absetzungen von bis zu 9 v. H. bzw. bis zu 7 v. H.
§ 7i Abs. 1
Satz 5 EStG
Anschaffungskosten, soweit sie auf nach Abschluss des Kaufvertrages durchgeführte begünstigte Baumaßnahmen entfallen
Erhöhte Absetzungen von bis zu 9 v. H. bzw. bis zu 7 v. H.
Erhaltungsaufwendungen, die nach dem entstanden sind
Gleichmäßige Verteilung auf 2 bis 5 Jahre

1.1.2 Ist ein Baudenkmal im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge unentgeltlich auf den Steuerpflichtigen übergegangen, kann dieser im Rahmen der Einkünfteermittlung die AfA des Rechtsvorgängers nach § 11d EStDV fortsetzen und Erhaltungsaufwand in dem von seinem Rechtsvorgänger gewählten restlichen Verteilungszeitraum geltend machen (R 21.1 Abs. 6 Sätze 2 bis 3 EStR 2012).

1.1.3 Wegen der Abgrenzung zur...BStBl 2004 I S. 933

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