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Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen an Baudenkmalen und Kulturgütern
I. Allgemeines
1. Steuerliche Begünstigungstatbestände
1.1 Abzug von Denkmalaufwendungen bei vermieteten, eigengewerblich oder -beruflich genutzten Baudenkmalen
1.1.1
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Gesetzliche
Vorschrift | Zeitlicher
und sachlicher Anwendungsbereich | Art der
Begünstigung |
§ 7i
Abs. 1 Satz 1 EStG | Herstellungskosten für
Baumaßnahmen, die nach dem begonnen wurden | Erhöhte Absetzungen von
bis zu 9 v. H. bzw. bis zu 7 v. H. |
§ 7i
Abs. 1 Satz 5 EStG | Anschaffungskosten, soweit
sie auf nach Abschluss des Kaufvertrages durchgeführte begünstigte Baumaßnahmen
entfallen | Erhöhte Absetzungen von
bis zu 9 v. H. bzw. bis zu 7 v. H. |
Erhaltungsaufwendungen,
die nach dem entstanden sind | Gleichmäßige Verteilung
auf 2 bis 5 Jahre |
1.1.2 Ist ein Baudenkmal im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge unentgeltlich auf den Steuerpflichtigen übergegangen, kann dieser im Rahmen der Einkünfteermittlung die AfA des Rechtsvorgängers nach § 11d EStDV fortsetzen und Erhaltungsaufwand in dem von seinem Rechtsvorgänger gewählten restlichen Verteilungszeitraum geltend machen (R 21.1 Abs. 6 Sätze 2 bis 3 EStR 2012).
1.1.3 Wegen der Abgrenzung zur...BStBl 2004 I S. 933