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BGH Beschluss v. - II ZR 126/14

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 161 HGB, Art 103 Abs 1 GG

Gebotene Beweiserhebung zum Parteiwillen bei Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einer Kommanditgesellschaft

Leitsatz

Der Vortrag zu einem übereinstimmenden Willen der an dem Abschluss eines Vertrags (hier: des Gesellschaftsvertrags einer Kommanditgesellschaft) beteiligten Parteien, der dem Vertragswortlaut oder einer anderweitigen Auslegung vorgeht, betrifft eine innere Tatsache, über die nur dann Beweis zu erheben ist, wenn auch schlüssig behauptet wird, dass die Vertragsparteien ihren übereinstimmenden Willen einander zu erkennen gegeben haben, oder entsprechende Indizien benannt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
WM 2015 S. 1676 Nr. 35
ZIP 2015 S. 1677 Nr. 35
ZIP 2015 S. 65 Nr. 34
ZAAAE-93518

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