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BGH Beschluss v. - I ZR 171/10

Gesetze: § 565 S 2 ZPO vom

Revisionsrücknahme: Berücksichtigung der Gesetzesänderung hinsichtlich des Einwilligungserfordernisses des Revisionsbeklagten - Digibet II

Leitsatz

Digibet II

Die Anwendung des § 565 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass die mündliche Verhandlung nach der Veröffentlichung der Änderung des § 565 ZPO am (BGBl. I 2013, 3786) stattgefunden hat.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2015 S. 954 Nr. 15
WM 2015 S. 1542 Nr. 32
OAAAE-93526

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