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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 5/12

Gesetze: SGB V § 106a Abs. 2

Der Kläger wendet sich gegen eine sachlich-rechnerische Richtigstellung seines Honorars und eine damit verbundene Honorarrückforderung in Höhe von 24.959,16 Euro.

Fundstelle(n):
CAAAE-93663

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