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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 32 AS 1916/13

Gesetze: SGB II § 21 Abs. 6; SGB II § 20 Abs. 1 S. 1; SGB II § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; SGG § 54

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten höheres Arbeitslosengeld II unter Übernahme der Kosten einer abzuschließenden Hausratversicherung in Höhe von ca. 63,24 Euro jährlich.

Fundstelle(n):
VAAAE-93674

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