Nichtbeachtung eines automatisierten Prüfhinweises durch den Veranlagungsbeamten als offenbare Unrichtigkeit
Leitsatz
1. Eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Satz 1 AO kann auch bei Nichtbeachtung eines automatisierten Prüfhinweises durch den Veranlagungsbeamten vorliegen (hier: Gewährung einer Steuerermäßigung in Höhe von 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Geltendmachung von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 278 €). 2. Das Übersehen eines Prüfhinweises oder eine besonders oberflächliche Behandlung des Steuerfalls durch die Behörde schließt unabhängig von Verschuldenserwägungen eine Berichtigung des Steuerbescheids nicht aus, solange die diesbezügliche Überprüfung nicht zu einer neuen Willensbildung des zuständigen Veranlagungsbeamten im Tatsachen- oder Rechtsbereich geführt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1078 Nr. 8 HFR 2015 S. 909 Nr. 10 RAAAE-93752