Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VII S 11/15

Gesetze: FGO § 71 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 78 Abs. 1, FGO § 86 Abs. 1, FGO § 86 Abs. 2, FGO § 86 Abs. 3, FGO § 143

Keine Verpflichtung des Finanzamts zur Übermittlung von Behördenakten an das FG, um deren Einsichtnahme im Klageverfahren gestritten wird

Tatbestand

I. Aufgrund einer dem Beklagten und Antragsgegner (Finanzamt —FA—) gegebenen Information über eine dem Kläger und Antragsteller (Kläger) im Zusammenhang mit seiner Handelsvertretertätigkeit geleisteten Zahlung in Höhe von . € erließ das FA einen an den Kläger gerichteten geänderten Umsatzsteuerbescheid 2008.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1100 Nr. 8
PStR 2015 S. 187 Nr. 8
LAAAE-93754

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank