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FG Köln Urteil v. - 11 K 3371/14 EFG 2015 S. 1331 Nr. 16

Gesetze: EigZulG § 11, EigZulG § 15, AO § 155 Abs 4, AO § 169, EigZulG § 4

Eigenheimzulage

Frist zur Aufhebung der Eigenheimzulage

Leitsatz

1) Die Festsetzungsverjährung für die Förderjahre der Eigenheimzulage beginnt gemäß § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf jedes einzelnen Förderjahres.

2) Das FA ist nicht verpflichtet, die Eigenheimzulage innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nach Mitteilung des Stpfl., das die Fördervoraussetzungen entfallen sind, aufzuheben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1331 Nr. 16
OAAAE-93941

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